Schützenhaus Hünikon

Informationen zum Schützenhaus Hünikon und deren nutzen.

Das Schützenhaus befindet sich in der Landwirtschaftszone, es ist somit zonenwidrig und sollte sinnvollerweise gemäss der Gemeindeverwaltung Neftenbach abgebrochen werden. Es hat zwar Bestandesgarantie in seiner heutigen Form und Nutzung. Eine Umnutzung oder ein Umbau bräuchte eine Baubewilligung. Ohne der Baukommission vorzugreifen, eine Umnutzung in jeglicher Form und ein Umbau werden vom Kanton kaum bewilligt. Zudem verfügt es abgesehen von elektrischem Strom über keinerlei Infrastruktur. Es liegt nicht an einer öffentlichen Strasse, sondern ist nur über einen Genossenschaftsweg zugänglich.

Es ist momentan dem Verein Pfadi Wart als Materiallager.

Da keine Umnutzung zu einer Festhütte oder Clublokal möglich bzw. aussichtslos ist, sieht die Gemeindeverwaltung Neftenbach Aktuell keinen Grund, an der aktuellen Situation (Vermietung an Pfadi) etwas zu ändern. Dem Dorfverein steht es natürlich frei, der Gemeinde den gewünschten Zweck des Erwerbs oder Miete anzugeben. Allfällige verbindliche Abklärungen bezüglich Umnutzung und allfälligen Umbau direkt an die Baukommission zu richten, stehen ebenfalls offen.

Da Umnutzungen zum erhalt Aktuell sehr schwierig ist, verzichtet der Dorfverein derweil auf weitere Schritte.

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